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Windgilde Bünsdorf

Aktuelles der Windgilde Bünsdorf

Die Windgilde Bünsdorf hat zurzeit (2023) 64 männliche Mitglieder und deren Lebenspartnerinnen sowie 4 weibliche Einzelmitglieder.
Gildemitglied kann werden, wer das 18. Lebensjahr erreicht hat. Das jährliche Gildefest findet heute immer am letzten Samstag im Mai statt.

Die Gildefeierlichkeiten beginnen in der Woche vor dem Gildefest mit dem Damenkaffe der amtierenden Königin. Am Gildefesttag wird morgens das amtierende Königspaar von den Gildemitgliedern abgeholt und im Anschluss findet die Gildeversammlung sowie das Königsfrühstück statt.

Die Gildekönigin wird durch „Fischwerfen“ (einem Holzvogel mit Spitze) und der Gildekönig durch Luftgewehrschießen und Knobeln ermittelt. Die Proklamation des neuen Königpaares erfolgt traditionell am Abend auf dem Gildeball. Das Königspaar erhält als Königsgewinn einen Geldbetrag als Zuschuss für die Ausrichtung des traditionellen „Königsfrühstückes“ sowie des „Damenkaffees“, damit keiner aus materiellen Gründen den „Königswürden“ entsagen muss.

Der Gildevorstand besteht aus den folgenden Personen:

Ältermann:

Jens Kühne

Schriftführer:

Uwe Oelerking

Kassenführer:

Torsten Thormählen

Stellv. Schriftführer
und Schiesswart:

Thomas Höpfner

Fahnenträger:

Claus Kuhr

Ehrenältermann:Johannes Rathje

Hintergrund der Gilden

Bereits vor dem 30jährigen Krieg und besonders danach gab es Zusammenschlüsse zu Hilfsgemeinschaften im Falle von Brandkatastrophen. Man muss sich vorstellen, dass vor über 300 Jahren jedes Dorf weitgehend auf sich selbst gestellt war. Es gab keine Versicherungen und erst recht keine Feuerlöscheinrichtungen, abgesehen von Wassereimern und feuchten Tüchern. Die Bauart der damaligen Häuser vereinigte die Wohnräume mit dem Wirtschaftstrakt und den gesamten Erntevorräten unter einem leicht brennbaren Strohdach. Deshalb bedeutete ein Feuer, etwa durch Blitzschlag oder leichtfertigen Umgang mit der offenen Herdstelle, den totalen Verlust des ganzen Anwesens und damit gleichzeitig den Ruin der Lebensgrundlage. Der Sinn der Gilde bestand darin, dem zu Schaden gekommenen Mitglied beim Aufbau des Hofes zu helfen. Der Beitrag der "Interessenten" (so wurden die Gildemitglieder bezeichnet) bestand aus Naturalien wie Holz und Stroh zum Wiederaufbau des Hauses, Roggen als Ersatz für die verlorene Ernte, sowie Hand- und Spanndiensten. Wer kein Gespann besaß, leistete seinen Beitrag mit Handdiensten. Bei vorgeschriebener Eigenverpflegung kamen alle Gildemitglieder zum Abräumen der Brandstelle. Nach dem Anliefern der Baumaterialien ging man gemeinsam an den Wiederaufbau. Diese Art der Hilfe war für den "Abgebrannten" viel wertvoller als eine Entschädigung in Geld, für das er weder Bauhandwerker noch ausreichend Baumaterial erhalten hätte.

Durch die Ausdehnung der Gildetätigkeiten auf Nachbardörfer fand diese Art der gegenseitigen Feuerversicherung rasche Ausbreitung, und immer mehr Bürger fanden sich zu solchen Interessengemeinschaften zusammen. Im Wandel der Zeit mussten die alten Gildestatuten immer wieder neuen Gesetzen und Anforderungen angepasst werden. Das Versicherungswesen breitete sich immer mehr aus und auch die ländlichen Gilden mussten mit der Entwicklung Schritt halten. Die Brand­ und Sturmversicherungen gingen in das moderne Versicherungswesen über.

Geschichte der Gilde in Bünsdorf

Das Gründungsjahr der Bünsdorfer Brandgilde ist wahrscheinlich in die Zeit nach dem 30jährigen Krieg zu datieren. Vermutlich hat auch der Brand der Kirche in Bünsdorf im Jahr 1665 mit dazu beigetragen, dass die Gilde gegründet wurde. Da keine schriftlichen Aufzeichnungen vorhanden sind, gilt ein Zinnleuchter aus dem Jahr 1685 als ältestes Beweisstück.

Pastor Bolten legte 1926 eine Inventarliste der gildeeignen Gegenstände an. Die Beschreibung lautet: "Ein Leuchter aus Zinn mit gezapftem Stiel. Gravur: Hans Kühl 1685 (Hufner in Lehmbeck)". Der Leuchter und weitere 20 kostbare Zinnbecher aus den Jahren 1705 bis 1823 sind 1969 bei einem Einbruch in den Bünsdorfer Dörpskroog gestohlen worden. Damals war es üblich, dass ein Gildekönig einen Zinnbecher mit seinem Namen stiftete. Den Gildeprotokollen zufolge ist 1744 das Gildebuch nachgeschrieben worden. 1769 wird das "Bünsdorfer Gildebuch" abermals nachgeschrieben. Satzungsänderungen sind vermutlich Anlass zur Umschreibung. Darin heißt es: "Selbiges ist aufs Neue umgeschrieben, von mir, Thomas Gosch, Gildeschreiber, im Jahre Christi 1769". Jährlich am Stiftungstage (St. Vitus) fand eine Gildefeier statt. Fällt der Tag St. Vitus (15. Juni) auf einen Feiertag, verschiebt sich das Fest auf den nächsten Tag. Mittags um 12 Uhr versammeln sich die Gildemitglieder in einem dazu bestimmten Bauernhaus, um zunächst über "Gildesachen" zu beraten.

Der Ältermann und der Schreiber gaben ihre Jahresberichte ab, dafür waren sie vom Zehrgeld befreit. Unentschuldigtes Fehlen wurde mit 4 Schillingen Strafe belegt. Jeder Gildebruder beteiligte sich an den Unkosten der Feier. Brachte ein Gildemitglied Gäste mit, so bürgte er für deren Wohlverhalten. Nach Beendigung des Festes gab jeder Teilnehmer seinen Trinkbecher dem Ältermann zur Verwahrung zurück. Die Schadensvergütung bei Brand wurde vier Wochen danach ausgezahlt. In Gegenwart von Zeugen hatte der Geschädigte einen Eid zu leisten, dass er das Feuer nicht selbst oder durch andere habe legen lassen.

Bevor jemand Aufnahme in die Gilde fand, wurde sein Anwesen besichtigt. Nur Häuser mit guter Bausubstanz wurden akzeptiert. Ebenso fand alle vier Jahre, 14 Tage vor dem Gildetag, eine Brandschau statt. Festgestellte Mängel hatte der Besitzer innerhalb von 14 Tagen zu beseitigen. 1744 sind 381 Gildemitglieder verzeichnet. Sie kommen aus dem Nahbereich Bünsdorfs, aber auch aus der weiteren Umgebung, wie z. B. Borgstedt, Bunge, Lehmbeck, Mohr, Duvenstedt, Ramsdorf, Owschlag, Ahlefeld, Wentorf, Sehestedt, Steinwarf, Steinsiek, Ehlersdorf, Alt- und Neubüdelsdorf, Rends­ burg, Fockbek, Nübbel, Osterrönfeld, Schirnau, Kleinwittenbek, Rickert und Kluvensiek.

1841 war es wieder erforderlich, neue Gilde-Artikel aufgrund Königlicher Verordnungen vom 27. August 1840 zu schreiben. Am 5. März 1841 genehmigte das Königlich Hüttener Amtshaus die Satzung über eine Brand- und Sturmgilde. Am 15.Juni 1849 erfolgte eine weitere Änderung der Satzung. In dieser Versammlung wird Lehrer G. Tedsen zum Schriftführer gewählt. Er löste Organist Jessen ab. Bis 1888 führte Herr Tedsen umsichtig und gewissenhaft die Protokolle. Auf diese Weise erfährt man mehr aus dem Gildeleben jener Zeit.

1883 erscheinen wieder neue Bestimmungen der Brandpolizeibehörde. In einer außerordentlichen Versammlung am 30. September wurde die Brandgilde aufgehoben und als Windgilde weitergeführt. 1886 legte man eine neue Sturmrolle an, in der 116 Mitglieder verzeichnet sind. Um 1888 begann es in der Gilde zu bröckeln. Jährlich traten Mitglieder aus. Man fand auch kein Gildehaus mehr und hielt die Versammlungen in der Gastwirtschaft ab.

Am 27. November 1894 fand eine Neugründung der Windgilde statt für Mitglieder aus dem Kirchspiel Bünsdorf und der näheren Umgebung. Bis 1950 zahlte man ein Entgelt bei Sturmschäden. Während der Kriegsjahre 1915 bis 1918 und 1940 bis 1947 fanden keine Gildefeste statt. Bis 1973 feierte man stets am 15. Juni das Gildefest. In diese Jahreszeit fällt aber die Heuernte und damit eine Arbeitsspitze. Aus diesem Grund wurde das Gildefest auf das letzte Wochenende im Mai verlegt.

1968 übermittelte der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Helmut Lemke, der Bünsdorfer Windgilde eine Gildekette nebst Urkunde. Am 25. Mai 1985 konnte die Gilde ihr 300-jähriges Bestehen feiern. Aus diesem Anlass wurde ein Gedenkstein mit der Aufschrift "300 Jahre Gilde Bünsdorf 1685-1985" vor dem Pastorat aufgestellt. Der rote Granitfindling stammt aus der Bünsdorfer Feldmark.