Verkehrsüberwachung
Die Verkehrsüberwachung (z.B. Verkehrskontrollen) dient der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr.
Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Das Landespolizeiamt bearbeitet Anfragen und Mitteilungen für die Führer von Fahrzeugen zur Güter- und Personenbeförderung, der Halter dieser Fahrzeuge und der Unternehmen, die solche Fahrzeuge einsetzen, außerdem die Arbeits- und Sozialvorschriften (FPersG), die Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG), das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).
Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese werden durch die allgemeinen Ordnungsbehörden, die Verkehrspolizei und das Bundesamt für Güterverkehr durchgeführt.
- An die Kreise und kreisfreien Städte (primäre Zuständigkeit)
- an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) oder
- an die Onlinewache Schleswig-Holstein oder
- direkt an das Landespolizeiamt, Dezernat 13.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landespolizei Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Landespolizei Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
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+49 4331 202-0
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Fax:
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Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
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Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Landespolizeiamt - Dezernat 13
Mühlenweg 166
24116 Kiel
Tel:
+49 431 160-0
|
Fax:
+49 431 160-60109
E-Mail:
kiel.lpa13[at]polizei.landsh.de
Web:
www.polizei.schleswig-holstein.de
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