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Tierversuche: Versuchstiere nicht aus Versuchstierzucht - Genehmigung


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer Tierversuche an Wirbeltieren durchführen möchte, die nicht für einen solchen Zweck gezüchtet worden sind, benötigt eine Erlaubnis.


Wenn Sie Tierversuche an Wirbeltieren durchführen möchten, die nicht für einen solchen Zweck gezüchtet worden sind, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind, dass

  • es mit dem Schutz der Tiere vereinbar ist und
  • für Versuchszwecke gezüchtete Tiere der betreffenden Art nicht zur Verfügung stehen oder
  • der Zweck des Tierversuchs die Verwendung von Tieren anderer Herkunft erforderlich macht.

Die Erlaubnispflicht gilt nicht für Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Tauben, Puten, Enten, Gänse und Fische.

 

An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).

 

In Schleswig-Holstein wird eine Gebühr von 26,00 bis 77,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Ansprechpartner

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)

Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Tel: 0431 9880  
E-Mail: poststelle[at]mllev.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IX/IX_node.html


Der Bürgermeister

Thorsten Schulz
Aublick 20
24794 Bünsdorf

T: 0171 5344643

Postanschrift

Gemeinde Bünsdorf
Der Bürgermeister
c/o Amt Hüttener Berge
Mühlenstraße 8                
24361 Groß Wittensee

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