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Sachwalter (Insolvenz): Bestellung


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer als Sachwalter bei einem Insolvenzverfahren, für das die Eigenverwaltung angeordnet wurde, tätig werden möchte, muss vom zuständigen Insolvenzgericht bestellt sein.


Wenn Sie bei einem Insolvenzverfahren, für das die Eigenverwaltung angeordnet wurde, als Sachwalter tätig werden wollen, müssen Sie vom zuständigen Insolvenzgericht bestellt werden.

Zum Sachwalter ist eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person zu bestellen, die aus dem Kreis aller zur Übernahme von Sachwaltungen bereiten Personen auszuwählen ist.

Sie erhalten eine Urkunde über Ihre Bestellung. Bei Beendigung Ihres Amtes müssen Sie die Urkunde dem Insolvenzgericht zurückgeben.

 

An das Amtsgericht (als Insolvenzgericht), in dessen Bezirk die betreffende Firma Ihren Sitz oder die Person ihren Wohnsitz hat.

Gerichtsverzeichnis

 

Zum Insolvenzverwalter ist eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete natürliche Person zu bestellen. Im Falle der angeordneten Eigenverwaltung wird anstelle des Insolvenzverwalters ein Sachwalter bestellt.

Der Sachwalter ist wie der Insolvenzverwalter allen Beteiligten des Insolvenzverfahrens zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft die Pflichten verletzt, die ihm nach der Insolvenzordnung obliegen.

Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Informationen zu Gerichten und Justizbehörden

 

Ansprechpartner

Amtsgericht Eckernförde

Reeperbahn 45 - 47
24340 Eckernförde
Tel: +49 4351 715-3   |   Fax: +49 4351 715-480
E-Mail: verwaltung[at]ag-eckernfoerde.landsh.de
Web: www.amtsgericht-eckernfoerde.schleswig-holstein.de

Postanschrift:

Postfach 1107
24331 Eckernförde


Amtsgericht Rendsburg

Königstraße 17
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 139-0   |   Fax: +49 4331 139-200
E-Mail: verwaltung[at]ag-rendsburg.landsh.de
Web: www.amtsgericht-rendsburg.schleswig-holstein.de


Der Bürgermeister

Thorsten Schulz
Aublick 20
24794 Bünsdorf

T: 0171 5344643

Postanschrift

Gemeinde Bünsdorf
Der Bürgermeister
c/o Amt Hüttener Berge
Mühlenstraße 8                
24361 Groß Wittensee

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