Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Referenzfilmförderung Drehbuch Preproduction beantragen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie für Ihre besonders aufwendige Maßnahmen Referenzfilmmittel benötigen, können Sie unter bestimmte Voraussetzungen eine Förderung beantragen.


Sie können eine Förderung von bis zu 75 Prozent, auf jeden Fall aber bis zu 100.000 EUR für folgende aufwendige Maßnahmen bekommen:

  • Stoffbeschaffung,
  • Drehbuchbeschaffung, oder
  • Drehbuchentwicklung, oder
  • Vorbereitung eines neuen programmfüllenden Filmes verwendet.

Soweit Sie Förderhilfen von anderen Institutionen gewährt bekommen haben, wird Ihnen diese entsprechend projektkostenmindernd angerechnet.

Sie sind verpflichtet der Filmförderungsanstalt (FFA) mitzuteilen, ob und bei welchen anderen Förderungsinstitutionen Sie für diese Maßnahme Förderhilfen beantragt haben beziehungsweise in welcher Höhe Sie diese erhalten haben.

Sofern die FFA für Ihre Stoffbeschaffung oder Drehbuchbeschaffung und -entwicklung oder in sonstiger Weise für die Vorbereitung eines neuen programmfüllenden Filmes, Förderhilfen gewährt hat, können Sie diese Kosten in Höhe des geförderten Betrages nicht mehr als Herstellungskosten im Rahmen einer späteren Förderung des Projektes anerkennen lassen.

Sie können die Förderung erst bekommen, wenn Sie einen Antrag auf Auszahlung einreichen.
Ihren Antrag reichen Sie formlos bei der Filmförderungsanstalt (FFA) ein.

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Bewilligung Ihres Antrags.

Kurztext

  • Referenzfilmförderung Antrag besondere Verwendung von Förderhilfen Gewährung für künftige besonders aufwendige Maßnahmen der Stoffbeschaffung, der Drehbuchbeschaffung oder -entwicklung oder in sonstiger Weise für die Vorbereitung eines neuen programmfüllenden Filmes
  • gefördert werden besonders aufwendige Maßnahmen wie
    • Stoffbeschaffung
    • Drehbuchbeschaffung
    • Drehbuchentwicklung
  • oder
    • Vorbereitung eines neuen programmfüllenden Filmes
  • Anträge auf Förderung können stellen:
    • Hersteller/in des Films
  • Höhe der Förderungshilfe:
    • bis zu 75 Prozent
    • mindestens bis zu 100.000 EUR
  • es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung
  • Auskunft durch: Filmförderungsanstalt (FFA), Fachbereich Referenzförderung
  • Beantragung über: Antrag muss formlos bei der Filmförderungsanstalt (FFA) gestellt werden
  • zuständig: Filmförderungsanstalt (FFA)

 

Sie müssen den Antrag auf Referenzfilmfördermittel formlos bei der Filmförderungsanstalt (FFA) stellen.

  • Senden Sie Ihren Antrag unterschrieben per Post an die Filmförderanstalt (FFA).
  • Ihr Antrag wird durch die Förderabteilung der FFA bearbeitet und geprüft.
  • Anschließend wird der Antrag dem Vorstand der FFA vorgelegt.
  • Der Vorstand entscheidet über die Bewilligung oder Ablehnung des Antrages.
  • Die Entscheidung wird dem Antragsteller durch einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid per Post mitgeteilt.
  • Spätestens nach ein Jahr der Auszahlung der Referenzmittel sind Sie verpflichtet, die FFA über den Verlauf beziehungsweise das Ergebnis der geförderten Maßnahmen zu informieren.
  • Die Kosten sind durch Vorlage entsprechender Verträge, wie zum Beispiel Options-, Lizenz- beziehungsweise Verfilmungsverträge, nachzuweisen.
  • Der Nachweis der Bezahlung ist auf Anforderung durch entsprechende Belege zu erbringen.

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • Hersteller/in des Films, für den die Referenzmittel zuerkannt wurden

Weitere Voraussetzungen:

  • die Handlungskosten des/der Herstellers/in liegen bei Projekten mit Fertigungskosten bis zu 300.000 EUR bei bis zu 30.000 EUR.
  • Die Produzententätigkeit kann mit bis zu 5 Prozent der Fertigungskosten ohne Produzentenhonorar kalkuliert werden.

Beim Antrag muss angegeben werden, ob es sich um ein Kleinstunternehmen, kleines und mittleres Unternehmen (KMU) handelt

  • weniger als 250 Beschäftigten und
  • höchstens 50 Millionen EUR Umsatz im Jahr oder
  • eine maximale Bilanzsumme von 43 Millionen EUR

Welche Fristen muss ich beachten?

Förderhilfen sind spätestens bis zum Ablauf von drei Jahren nach Erlass des jeweiligen Förderungsbescheides zu verwenden.
Spätestens ein Jahr nach Auszahlung der Referenzmittel muss die FFA über den Verlauf beziehungsweise das Ergebnis der geförderten Maßnahme informiert werden.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

Bei der Antragstellung müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Branchenübliche Kalkulation
  • Finanzierungsplan
  • Finanzierungsnachweise
  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Treatment- oder Drehbuchvertrag

Bei Verwendung der Fördermittel für die Vorbereitung eines neuen programmfüllenden Films zusätzlich:

  • Produktionsreifes Drehbuch
  • Ausführliche Projektbeschreibung
  • Darlegung der geplanten Auswertung des Films

Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • endgültiges Drehbuch / Treatment
  • Schlusskostenaufstellung (Gegenüberstellung PLAN / IST)
  • Finanzierungsplan
  • bei Anforderung von Stichproben: entsprechende Verträge, Rechnungen und Zahlungsbelege wie zum Beispiel Options-, Lizenz- beziehungsweise Verfilmungsverträge
  • Erklärung zum Sachstand und über den weiteren Fortgang des Projekts

 

  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform nötig: ja
  • persönliches Erscheinen: nein

Ihren Antrag reichen Sie formlos bei der Filmförderungsanstalt (FFA) ein.

 

Ansprechpartner

Filmförderungsanstalt (FFA) German Federal Film Board Anstalt des öffentlichen Rechts

Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin, Stadt
Tel: +49 30 27577-0   |   Fax: +49 30 27577-111
E-Mail: info[at]ffa.de
Web: www.ffa.de/


Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr


Der Bürgermeister

Thorsten Schulz
Aublick 20
24794 Bünsdorf

T: 0171 5344643

Postanschrift

Gemeinde Bünsdorf
Der Bürgermeister
c/o Amt Hüttener Berge
Mühlenstraße 8                
24361 Groß Wittensee

Bürgerportal

Kommunale Services einfach online nutzen
Hier gelangen Sie ganz einfach zu unserem neuen Bürgerportal »