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Förderung über die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein beantragen

Auf Antrag fördert die Kulturstiftung kulturelle Projekte, Veranstaltungen, Publikationen und vieles mehr.


Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt auf Antragstellung Projekte und Erwerbungen gemäß dem Stiftungszweck.
Sie hat den Zweck:

  1. Kulturgüter und Kunstgegenstände von herausragender Bedeutung für das Land Schleswig-Holstein zu sichern,
  2. Veranstaltungen und Publikationen von besonderem Interesse für die Kultur, Kunst oder Geschichte des Landes Schleswig-Holstein zu ermöglichen oder selbst durchzuführen,
  3. neue Formen und Entwicklungen auf den Gebieten von Kunst und Kultur zu fördern,
  4. Maßnahmen zur Entwicklung und Stärkung der kulturellen Infrastruktur im Lande zu unterstützen.

 

Geschäftsstelle der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein

Geschäftsstelle Kulturstiftung

 

Voraussetzung für die Antragstellung ist ein gemeinnütziger oder kommunaler Projektträger.

 

  • Projektkonzept
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Zusätzlich können weitere Unterlagen erforderlich sein. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der Kulturstiftung in Verbindung zu setzen.

 

Anträge können jederzeit auf postalischen Weg gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Kulturstiftung Schleswig-Holstein

 

Ansprechpartner

Ministerium für Justiz und Gesundheit

Lorentzendamm 35
24103 Kiel
Tel: +49 431 988-0   |   Fax: +49 431 988-3870
E-Mail: Poststelle[at]jumi.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/II/ii_node.html

Postanschrift:

Postfach 7145
24171 Kiel


Der Bürgermeister

Thorsten Schulz
Aublick 20
24794 Bünsdorf

T: 0171 5344643

Postanschrift

Gemeinde Bünsdorf
Der Bürgermeister
c/o Amt Hüttener Berge
Mühlenstraße 8                
24361 Groß Wittensee

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