Kfz: Ungestempeltes Kennzeichen
Fahrten mit Fahrzeugen mit ungestempelten Kennzeichen dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden.
Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen (zum Beispiel Hauptuntersuchung vor Zulassung, Fahrt zur Zulassungsbehörde), dürfen mit ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk durchgeführt werden. Das Gleiche gilt für die Rückfahrt nach Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs und Entstempelung der Kennzeichen am gleichen Tag (bis 24 Uhr).
Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg (ohne Umweg) genommen werden. Die Kennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung ist mitzuführen.
Voraussetzung für Fahrten zum Zwecke der Zulassung ist, dass die Zulassungsbehörde das Kennzeichen vorab zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
An die Zulassungsbehörde Ihres Kreises / Ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.
§ 10 Abs. 4 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV).
- Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) für ein vor über 30 Jahren zugelassenes Fahrzeug beantragen
- Rotes Fahrzeugkennzeichen (06er-Kennzeichen) für Probefahrten und Überführungsfahrten beantragen
- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Tageszulassung für ein Fahrzeug beantragen
- kleines Motorradkennzeichen
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
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24768 Rendsburg
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Kaiserstraße 8
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Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
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Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
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Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Altenholz
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