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Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie eine Heizölverbraucheranlage errichten oder wesentlich ändern oder Maßnahmen ergreifen wollen, die eine Änderung der Gefährdungsstufe zur Folge haben, müssen Sie das anzeigen.


Ihre Anzeige zur Errichtung, wesentlichen Änderung oder Änderung der Gefährdungsstufe einer Heizölverbraucheranlage reichen Sie rechtzeitig vorher bei der zuständigen Behörde ein. Das Errichten dieser Anlagen ist nicht anzuzeigen, wenn

  • für diese Anlage eine Eignungsfeststellung nach dem Wasserhaushaltsgesetz beantragt wird oder
  • die Anlage Gegenstand eines Zulassungsverfahrens nach anderen Rechtsvorschriften ist, sofern im Zulassungsverfahren auch die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung sichergestellt wird. Nicht anzeigepflichtig sind in diesem Fall auch zulassungsbedürftige wesentliche Änderungen der Anlage.

Kurztext

  • Anzeige der Errichtung, der wesentlichen Änderung oder von Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen Entgegennahme
  • Die Anzeige hat für die Errichtung der Anlage oder die wesentliche Änderung zu erfolgen oder
  • Bei Maßnahmen, die zur Änderung der Gefährdungsstufe der Anlage führen
  • Die Anzeigepflicht besteht nur für prüfpflichtige Anlagen
  • Für die Anzeige von Heizölverbraucheranlagen ist das Anzeigeformular oder der Onlinedienst „Anzeige Heizölverbraucheranlagen" zu verwenden.
  • Die Anzeige muss mindestens 6 Wochen im Voraus der zuständigen Behörde schriftlich angezeigt werden.
  • Zuständig: die unteren Wasserbehörden der Kreise beziehungsweise der kreisfreien Städte.

 

In Schleswig-Holstein sind die unteren Wasserbehörden der Kreise beziehungsweise der kreisfreien Städte zuständig.

 

Wenn Sie die Anzeige online aufgeben wollen:

  • Sie reichen die Anzeige über den Onlinedienst ein.
  • Die Wasserbehörde prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen nach.
  • Außerdem werden die inhaltlichen Voraussetzungen überprüft, wodurch es möglicherweise ebenfalls zu Nachforderungen kommen kann.
  • Sie kann das Vorhaben vorläufig oder endgültig untersagen oder einen Bescheid mit Auflagen erlassen.

Wenn Sie die Anzeige per Brief oder E-Mail aufgeben wollen:

  • Sie füllen die für die Anzeige benötigten Formulare aus und senden sie der zuständigen Behörde zu.
  • Die weiteren Verfahrensschritte entsprechen dem Online-Verfahren.

Voraussetzungen

Die Anlagen müssen die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhalten. Das ist mit den vorzulegenden Unterlagen nachzuweisen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige senden Sie mindestens sechs Wochen im Voraus an die zuständige Behörde.

 

  • Ausgefülltes Anzeigeformular
  • Detaillierte Unterlagen zur Beschreibung des Vorhabens (Lageplan, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen)
  • Gegebenenfalls Sachverständigengutachten

 

Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:

Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja


Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle

Kaisertraße 10
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de

Postanschrift:

Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Mo 8.00-12.00 Uhr;
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr;
Mi 7.15-12.00 Uhr;
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
Fr 8.00-12.00 Uhr

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Frau Frauke HinrichsenIcon Vcard

Fachdienst

Tel: +49 4331 202-525   |   Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: frauke.hinrichsen[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 010  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Herr Christian MaakIcon Vcard

Fachdienst

Tel: +49 4331 202-664   |   Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: christian.maak[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 010  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Herr Kai RahnIcon Vcard

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Tel: +49 4331 202-575   |   Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: kai.rahn[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 008  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Herr Volker TamsIcon Vcard

Fachdienst

Tel: +49 4331 202-522   |   Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: umwelt[at]kreis-rd.de
Etage: EG   |   Zimmer: 009  


Der Bürgermeister

Thorsten Schulz
Aublick 20
24794 Bünsdorf

T: 0171 5344643

Postanschrift

Gemeinde Bünsdorf
Der Bürgermeister
c/o Amt Hüttener Berge
Mühlenstraße 8                
24361 Groß Wittensee

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