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Kind an einem Gymnasium anmelden

Wenn Ihr Kind nach Abschluss der Grundschule ein Gymnasium besuchen soll, müssen Sie Ihr Kind an diesem Gymnasium anmelden.


Wenn Ihr Kind bald mit der Grundschule fertig ist, müssen Sie als Eltern entscheiden, auf welche weiterführende Schule Ihr Kind gehen soll.

Die weiterführenden Schulen werden ab der 5. Klasse besucht und schließen direkt an die Grundschule (nach der 4. Klasse) an. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind auf eine Gemeinschaftsschule oder auf ein Gymnasium zu schicken.

Grundsätzlich wird ein Gymnasium von der 5. Klasse bis zur 12./13. Klasse besucht. Mit Abschluss der 9. Klasse erwirbt Ihr Kind den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA). Mit Abschluss der 10. Klasse wird der Mittlere Schulabschluss (MSA) erworben.

Je nach Gymnasium wird die Schule in 8 oder 9 Jahren absolviert, dies nennt sich auch G8 oder G9. Dadurch variiert die Länge des Schulbesuches zwischen 12 oder 13 Jahren. Wichtig ist, dass sowohl der vermittelte Lerninhalt, als auch der Schulabschluss der Gleiche ist.

Mit Abschluss des Gymnasiums nach der 12. oder 13. Klasse erhält Ihr Kind die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Dieser Abschluss berechtigt Ihr Kind zur Aufnahme eines Studiums an einer Universität.

Die meisten Gymnasien bieten das Abitur in 13 Jahren an.

Kurztext

  • Gymnasium Aufnahme
  • 5. Klasse bis 12./13. Klasse
  • Folgende Schulabschlüsse sind möglich:
    • 9. Klasse: Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA)
    • 10. Klasse: Mittlerer Schulabschluss (MSA)
    • 12./13. Klasse: allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Anmeldung mit Halbjahreszeugnis der 4. Klasse, Anmeldeschein von der Grundschule und Schulübergangsempfehlung
  • Zuständig: Regionales Gymnasium

 

Regionales Gymnasium

 

  • Sie melden Ihr Kind mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse bei einem Gymnasium in Ihrer Nähe an.
  • Das Gymnasium prüft die Anmeldung.
  • Sie erhalten eine Nachricht, ob Ihr Kind an der Schule aufgenommen wird.

Voraussetzungen

Ihr Kind wird in die 5. Klasse versetzt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist zur Anmeldung erfahren Sie von dem Gymnasium.

 

  • Antrag
  • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
  • Schulübergangsempfehlung
  • Anmeldeschein von der Grundschule
  • Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen

 

Über die Gymnasien in Ihrer Nähe informiert Sie Ihr örtlich zuständiges Schulamt.

Gymnasium

Übersicht Schulsystem in Schleswig-Holstein

 

Ansprechpartner

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0  
E-Mail: poststelle[at]bimi.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/iii_node.html


Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur - Abteilung III 2: Bildungspolitische Querschnittsaufgaben, Lehrkräftenachwuchs, Lehrkräftepersonalverwaltung

Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Tel: 0431 988-2302   |   Fax: 0431 988-2528


Der Bürgermeister

Thorsten Schulz
Aublick 20
24794 Bünsdorf

T: 0171 5344643

Postanschrift

Gemeinde Bünsdorf
Der Bürgermeister
c/o Amt Hüttener Berge
Mühlenstraße 8                
24361 Groß Wittensee

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