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Fahrerlaubnis: Namen ändern

Aufgrund einer Namensänderung muss der Führerschein nicht neu beantragt werden.


Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Voraussetzung:
Sie müssen Inhaberin/Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

 

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

 

Die Ausstellung dauert im Standardverfahren circa zwei Wochen.

 

Die Gebühren legt die Fahrerlaubnisbehörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

 

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass),
  • gegebenenfalls Meldebescheinigung,
  • Führerschein,
  • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
  • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde,
  • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde.

Genaueres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

 

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

GebOst

 

Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).

Führerschein und Fahrerlaubnisrecht

 

Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:

Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Marie ClaußenIcon Vcard

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

Tel: +49 4331 202-163   |   Fax: +49 4331 202-264
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage: 5. OG   |   Zimmer: 501  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Silvia GruddaIcon Vcard

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

Tel: +49 4331 202-1286   |   Fax: +49 4331 202-264
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage: 5. OG   |   Zimmer: 533  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Jessica HinzIcon Vcard

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

Tel: +49 4331 202-283   |   Fax: +49 4331 202-264
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage: 5. OG   |   Zimmer: 515  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Cornelia PropleschIcon Vcard

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

Tel: +49 4331 202-285   |   Fax: +49 4331 202-264
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage: 5. OG   |   Zimmer: 517  


Der Bürgermeister

Thorsten Schulz
Aublick 20
24794 Bünsdorf

T: 0171 5344643

Postanschrift

Gemeinde Bünsdorf
Der Bürgermeister
c/o Amt Hüttener Berge
Mühlenstraße 8                
24361 Groß Wittensee

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