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Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste: Beantragung

Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste benötigen eine gesonderte Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen.


Diese Fahrberechtigungen berechtigen zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer bestimmten zulässigen Gesamtmasse. Sie können Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste sowie der technischen Hilfsdienste erteilt werden. Sie müssen bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

Es werden Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge von 3,5 t bis zu 4,75 t erteilt.

Eine Fahrberechtigung erhalten Sie, wenn

  • Sie seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sind und
  • von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste für das Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t ausgebildet worden sind und
  • nach einer Einweisung in einer Abschlussfahrt von mindestens 45 Minuten Dauer (praktische Prüfung) Ihre Befähigung nachgewiesen haben.

 

  • An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt, wenn Sie als Mitglied anerkannter Rettungsdienste sowie technischer Hilfsdienste eine Fahrberechtigung benötigen,
  • an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn Sie als Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr eine Fahrberechtigung benötigen.

 

Keine

 

Keine

 

Bescheinigung nach § 1 Abs.2 Satz 3 Fahrberechtigungsverordnung (FahrbVO). Sie erhalten diese nach erfolgter Einweisung und Abschlussfahrt.

 

  • § 2 Abs. 10 Straßenverkehrsgesetz (StVG),
  • Landesverordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste (Fahrberechtigungsverordnung - FahrbVO),
  • Gesetz zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Erteilung von Fahrberechtigungen an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste (Fahrberechtigungszuständigkeitsgesetz - FZG).

§ 2 StVG

FahrbVO

FZG

 

Die Fahrberechtigungen dürfen Sie nur im Rahmen der Aufgabenerfüllung der freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste nutzen.

 

Ansprechpartner

Amt Hüttener Berge

Der Amtsdirektor
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
Tel: +49 4356 9949-0   |   Fax: +49 4356 9949-7000
E-Mail: info[at]amt-huettener-berge.de
Web: www.amt-huettener-berge.de


Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten der Amtsverwaltung
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Nebenstelle Owschlag (Bürgerbüro)
Montag von 15:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch von 9:00 bis 11:30 Uhr
Nebenstelle Borgstedt (Bürgerbüro)
Dienstag von 16:00 bis 18:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Hüttener Berge)

Herr Andreas HoffmannIcon Vcard

Fachdienstleiter
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung

Tel: +49 4356 9949-310   |   Fax: +49 4356 9949-7000
E-Mail: hoffmann[at]amt-huettener-berge.de
Etage: Neubau 1. OG   |   Zimmer: 11  


Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:

Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Marie ClaußenIcon Vcard

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

Tel: +49 4331 202-163   |   Fax: +49 4331 202-264
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage: 5. OG   |   Zimmer: 501  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Silvia GruddaIcon Vcard

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

Tel: +49 4331 202-1286   |   Fax: +49 4331 202-264
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage: 5. OG   |   Zimmer: 533  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Jessica HinzIcon Vcard

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

Tel: +49 4331 202-283   |   Fax: +49 4331 202-264
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage: 5. OG   |   Zimmer: 515  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Cornelia PropleschIcon Vcard

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

Tel: +49 4331 202-285   |   Fax: +49 4331 202-264
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage: 5. OG   |   Zimmer: 517  


Der Bürgermeister

Thorsten Schulz
Aublick 20
24794 Bünsdorf

T: 0171 5344643

Postanschrift

Gemeinde Bünsdorf
Der Bürgermeister
c/o Amt Hüttener Berge
Mühlenstraße 8                
24361 Groß Wittensee

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