Arbeitsschutz / Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK)
Aufgaben des Arbeitsschutzes der ehemaligen Gewerbeaufsicht werden von der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord bearbeitet.
Aufgaben des Arbeitsschutzes der ehemaligen Gewerbeaufsicht werden von der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord bearbeitet. Sie umfassen folgende Aufgabenbereiche:
- Ruhepausen, Ruhezeit, Nacht-/Schichtarbeit, Sozialvorschriften im Straßenverkehr,
- Schutz werdender und stillender Mütter am Arbeitsplatz,
- Kinder- und Jugendarbeitsschutz,
- Gestaltung von Arbeitsplätzen,
- Technische Sicherheit von Maschinen und Geräten,
- Umgang mit Gefahrstoffen inklusive Sprengstoffen, Biostoffen,
- medizinische Aspekte des Arbeitsschutzes,
- Anlagensicherheit,
- physische und psychische Belastungen in der Arbeitswelt.
An die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (STAUK).
Keine
Weitere Informationen zum Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und STAUK.
Staatlicher Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein
STAUK - Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen
- Ortsfeste Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Wirtschaftsakteur von Medizinprodukten und/oder In-vitro-Diagnostika registrieren
Ansprechpartner
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
Tel:
0431 220040-10
|
Fax:
0431 220040-650
E-Mail:
poststelle[at]arbeitsschutz.uk-nord.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/STAUK/STAUK_node.html
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