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Bedarfsabfuhr

Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden in ihrem Abwasserbeseitigungskonzept für einzelne Grundstücke oder für bestimmte Teile des Gemeindegebietes fest.


Die bedarfsorientierte Schlammentnahme der Vorklärung ist für alle Nachreinigungssysteme zulässig, sofern eine Bauartzulassung dem nicht entgegensteht.

Die abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft kann sich zur Feststellung des Erfordernisses der Entschlammung des Fachkundigen bedienen, der die Wartung durchführt.

Es hat jährlich eine Schlammhöhenbestimmung in allen Kammern stattzufinden. Das heißt, es hat bei den nichttechnischen Anlagen eine zusätzliche Messung außerhalb des „normalen“ Wartungsvertrages (alle zwei Jahre) durch einen Fachkundigen zu erfolgen. Die Umstellung auf Bedarfsabfuhr ist der Wartungsfirma der eigenen Kleinkläranlage mitzuteilen. Bei den technischen Anlagen erfolgen die Wartungen  3x jährlich sowie eine jährliche Schlammspiegelmessung.

 

Die Entsorgungsintervalle erfolgen dann im Mai, September, Dezember/Januar eines Jahres.

 

§ 31 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz-WasG SH), Abwasseranlagensatzung

 

Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

 

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Bitte geben Sie eine Zuständigkeitsauswahl an oder wählen Sie eine andere Zuständigkeitsauswahl aus.

Es handelt sich dabei um eine spezielle Leistung, die nur für die folgenden Ansprechpartner gilt.

Ansprechpartner

Amt Achterwehr

Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-000   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de

Mitarbeiter (Amt Achterwehr)

Frau TetensIcon Vcard

Abteilung II - Finanzverwaltung / Kämmerei

Tel: +49 4340/409-205   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: v.tetens[at]amt-achterwehr.de
Etage: EG   |   Zimmer: 3  

Mitarbeiter (Amt Achterwehr)

Herr WolfeilIcon Vcard

Abteilung II - Finanzverwaltung / Kämmerei

Tel: +49 4340/409-206   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: m.wolfeil[at]amt-achterwehr.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 3  


Amt Hüttener Berge

Der Amtsdirektor
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
Tel: +49 4356 9949-0   |   Fax: +49 4356 9949-7000
E-Mail: info[at]amt-huettener-berge.de
Web: www.amt-huettener-berge.de


Amt Jevenstedt

Der Amtsdirektor
Meiereistr. 5
24808 Jevenstedt
Tel: +49 4331/8478-0   |   Fax: +49 4331/8478-84
E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.de
Web: www.amt-jevenstedt.de